Elternverein

Liebe Eltern!

Der Elternverein der Volksschule Wiener Neudorf – bei dem Sie alle Vereinsmitglieder sind - möchte sich bei Ihnen vorstellen und Ihnen seine Aufgaben und Aktivitäten präsentieren.

Elternvereinsteam 2022/23:

Obfrau:  Mag. Katrin Schneidhofer

Obfrau Stellvertreterin: Anita Böck

Schriftführerin: Johanna Wöhrleitner

Schriftführerin - Stellvertreterin: Karin Wegenstein

Kassier: Katharina Prerovsky

Kassier - Stellvertreterin: Katharina Wöhrleitner

Rechnungsprüfer: Barbara Jankovic

Rechnungsprüfer-Stellvertreterin: Ursula Brajic

 

Auch heuer wird es zahlreiche Projekte und Aktionen geben, die der Elternverein, dank Ihres Beitrags finanziell unterstützen kann, um das schulische Angebot für ihre Kinder zu erweitern und noch interessanter zu gestalten.

- Theaterpädagogischer Workshop „mein Körper gehört mir“ für alle 4. Klassen den der Elternverein und der Lions Club Burg Liechtenstein mitfinanziert
- MFM_Projekt (Mission for mein, Mädchen - Frauen meine Tage) - Aufklärungsworkshop
- Workshop Safer Internet für Kinder, Lehrer und Eltern der 3. und. 4. Klassen
- Leselade (Buchklub)
- Unterstützung der Kreativ- bzw. Sportwoche

Außerdem:

• finanzielle Unterstützung von Familien bei Schulausflügen, Projekten, etc.
• Euro 100,- Schulstartgeld für bedürftige Familien
• Förderung von Kompetenzgruppensitzungen einzelner Kinder (35,- pro Kind)

 Da wir selbst wissen, wie hektisch und anstrengend der Schulanfang sein kann, und manches im Alltag untergeht, wollen wir Ihnen die Möglichkeit geben den Elternvereinsbeitrag von 15,- noch bis 23.12.2022 bei Ihrer Klassenlehrerin abzugeben, um Ihren Kindern die Teilnahme an allen Angeboten der Schule zu ermöglichen.

Vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Beitrag die Arbeit des Elternvereins möglich machen.

Ihr Elternverein

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Kontaktadresse: EV-VS-WrNeudorf@gmx.at

Antrag für eine finanzielle Unterstützung:

Unter diesem Link können Sie sich den Antrag herunterladen.

 

Elternverein

Informationsübersicht:

  1. Grundsätzliches zum Elternverein
  2. Sonstige Fragen zu Gremien an der Schule
  3. Protokolle

 


1) Grundsätzliches zum Elternverein

WARUM IST EIN ELTERNVEREIN ÜBERHAUPT NOTWENDIG?

Der Elternverein ist die Interessenvertretung der Eltern an der Schule!
Die Bildung eines Elternvereins richtet sich nach dem Vereinsgesetz.

MITGLIEDSCHAFT

Der EV-Beitrag für das Schuljahr 2017/18 beträgt EUR 15,--.

Der EV Beitrag ist- auch wenn mehrere Kinder unsere Schule besuchen - nur einmal zu  bezahlen.

Wenn Sie Mitgliedsbeiträge auch an Elternvereine an anderen Schulen zu leisten haben, ist der Mitgliedsbeitrag an den EV der VS nur anteilig zu bezahlen, wobei der Anteil durch die Zahl der Kinder bestimmt wird.
Z.B. Eines Ihrer Kinder besucht die VS Wr. Neudorf, eines eine andere Schule: Der Mitgliedsbeitrag beim EV der VS Wr. Neudorf beträgt nur EUR 7,50. Bei 3 Schulkindern ist pro Kind an der VS 1/3 des Mitlgliedsbeitrages also EUR 5.-- zu bezahlen.

Mitglied - und somit in der Hauptversammlung aktiv und passiv wählbar - ist jeder, dem nach den Statuten des jeweiligen Elternvereins dieses Wahlrecht zukommt und der den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat. Eltern jener Schüler und Schülerinnen, die neu in die Schule gekommen sind (z.B. in den ersten Klassen), erhalten durch eine Willenskundgebung zum Beitritt das Wahlrecht. Als  eine solche Willenskundgebung ist die Teilnahme an der Jahreshauptversammlung zu Schulbeginn anzusehen.

DER VORSTAND

Der Vorstand unseres Elternvereins besteht aus dem Obmann/der Obfrau (dem/der Vorsitzenden), dem/der Schriftführer/in, dem Kassier, dem Rechnungsprüfer und deren Stellvertretern. Ihre Wahl erfolgt jährlich in der Jahreshauptversammlung.

AUFGABEN DES ELTERNVEREINS

  • Wahrung der Elternrechte
  • Zusammenarbeit mit Eltern, Direktoren, Lehrerinnen und Lehrern um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu fördern
  • Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schülerinnen und Schüler (aber keine regelmäßige Fürsorgetätigkeit)
  • Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern
  • Unterstützung der Aktivitäten der Schulgemeinschaft
    Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel

RECHTE DER ELTERNVEREINE

Recht auf Information

  • Mitglieder der Elternvereine haben das Recht auf Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern und Schüler im Rahmen des Schulgeschehens betreffen.
  • Der Obmann/Die Obfrau hat das Recht, Einblick in alle Erlässe zu nehmen. Von jenen Erlässen, die für die Arbeit der Schulpartner besonders wichtig sind, müssen er/sie ein Exemplar erhalten.

Recht auf Anhörung

  • Mitglieder der Elternvereine können der Schulleitung bzw. den Klassenlehrern Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Dies wird am zweckmäßigsten über die Klassenelternvertreter an den Klassenvorstand und über den Obmann/die Obfrau an die Direktion geschehen.

Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache

  • Der Elternverein entsendet Vertreter in den Schulgemeinschaftsausschuss.
  • Der Elternverein hat das Recht auf Mitbestimmung bei der Auswahl der Schulbücher

 


2) Sonstige Fragen zur Schule

WAS IST DER ELTERNAUSSCHUSS?

Der Elternausschuss besteht aus den Klassenelternvertretern aller Klassen.

WIE WIRD MAN KLASSENELTERNVERTRETER?

Klassenelternvertreter bzw. dessen Stellvertreter kann werden, wer sich beim Klassen-Elternabend für dieses Amt meldet und die Zustimmung der Klasseneltern erhält.

WELCHE AUFGABEN HABEN KLASSENELTERNVERTRETER?

Klassenelternvertreter informieren die Klasseneltern über die Beratungen und Beschlüsse im Elternausschuss und in der Jahreshauptversammlung. Sie übermitteln Anregungen, Wünsche und Beschwerden dem Elternausschuss bzw. dem Vorstand. Sie unterstützen den Klassenvorstand in seinem Bestreben, ein positives Klima in der Klasse herzustellen und zu erhalten. Sie versuchen durch Gespräche mit Eltern, Schülerinnen und Schülern, sowie dem Lehrkörper, Probleme zu lösen.

WAS IST DAS KLASSENFORUM?

Das Klassenforum ist das Entscheidungs- und Beratungsgremium für die einzelne Klasse. Das Klassenforum ist vom Klassenlehrer jedenfalls zu einer Sitzung innerhalb der ersten acht Wochen jedes Schuljahres einzuberufen. Bei dieser Sitzung ist auch die Wahl des Klassenelternvertreters und seines Stellvertreters durchzuführen.

Dem Klassenforum gehören mit beschließender Stimme der Klassenlehrer und die Eltern der Schüler der betreffenden Klasse an.

Das Klassenforum hat mit Ausnahme der Beschlussfassung über Schulordnung und Werbung die gleichen Kompetenzen wie das Schulforum, sofern es sich ausschließlich um Angelegenheiten der Klasse handelt. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Erziehungs-berechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klasse und der Klassenlehrer anwesend sind.

Themen, die wesentliche Interessen aller Schülerinnen und Schüler und Familien berühren, sollten vor einer endgültigen Entscheidung auch in den Klassenforen diskutiert werden.

WAS IST DAS SCHULFORUM?

Das Schulforum ist für alle Angelegenheiten zuständig, die zwei oder mehrere Klassen der Schule betreffen. Die Einberufung erfolgt durch den Schulleiter. Die erste Sitzung muss innerhalb der ersten neuen Wochen des Schuljahres stattfinden.

Mitglieder des Schulforums sind: Schulleiter/in, Klassenlehrer, Klassenelternvertreter (1 Stimme pro Klasse).

Entscheidungen, die im Schulforum getroffen werden:

• Planung und Durchführung (Ziel, Inhalt, Dauer) mehrtägiger Schulveranstaltungen

• Erklärung der Veranstaltung zur schulbezogenen Veranstaltung od. Schulveranstaltung

• Erstellung einer Hausordnung

• Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen

• Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege

• Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen

• Autonome Schulzeitregelung – unterrichtsfreie Tage